Kinderheim für lern-, geistig- und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Das Kinder- und Jugendheim ist eine stationäre Wohneinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Die Einrichtung besteht aus zwei Wohnbereichen auf einer Etage mit je 6 und 8 Plätzen. Aufgenommen werden Jungen und Mädchen ab 6 Jahre bis zur Beendigung der Schulzeit bzw. Ausbildung.

Die Wohnbereiche sind modern eingerichtet und verfügen über Ein- und Zweibettzimmer, Wohnzimmer, Küchen und Bäder. Die räumlichen Voraussetzungen und die Verwaltung eines finanziellen Budgets ermöglichen eine familienähnliche Wohnsituation. Unser großflächiges Außengelände bietet viele Möglichkeiten für Spiel, Sport und für andere Freizeitinteressen. Von Mai bis September wird ein Pool aufgestellt. Die gemeinsame Ferienfreizeit in den Sommerferien ist für alle ein großes Erlebnis.

Wir orientieren uns an ganzheitlichen Erziehungs- und Fördergrundsätzen. Das Vertrauen zwischen den Betreuern und den Kindern und Jugendlichen sehen wir als Basis für ein Miteinander, geprägt von Offenheit, Ehrlichkeit, Geborgenheit, Akzeptanz und Lebensfreude.

Für wen ist unser Kinderheim?

  • Kinder und Jugendliche mit Störungen des Sozialverhaltens, mit Lernschwierigkeiten und negativen familiären Lebenserfahrungen

  • Jugendliche und junge Volljährige mit sozialer Benachteiligung, mit familiären Problemen und mit psychischen Auffälligkeiten

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung

Was sind die Schwerpunkte unserer Arbeit?

  • Geborgenheit im Rahmen einer familienähnlichen Wohngemeinschaft

  • Altersgerechte, kindgerechte Entwicklung und individuelle Förderung

  • Abbau emotionaler und sozialer Defizite

  • Begleitung bei der schulischen und beruflichen Bildung

  • Gewährleistung einer gesundheitsfördernden Lebensweise

  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, Förderung von Hobbys

  • Förderung der Alltagskompetenzen

  • Vorbereitung auf ein weitestgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben

  • Aufrechterhaltung der familiären Kontakte

Die Zuweisung erfolgt über die Jugendämter auf der gesetzlichen Grundlage des SGBVIII und über die Sozialämter auf der gesetzlichen Grundlage des SGBIX.

...einfach gut aufgehoben und individuell betreut