Die Tagesgruppe ist eine teilstationäre heilpädagogisch ausgerichtete Einrichtung mit insgesamt 8 Plätzen. Die Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 14 Jahren verbleiben dabei im häuslichen Umfeld ihrer Eltern. Sie besuchen auch weiter ihre Schulen. Montags bis freitags holen wir die Kinder von den Schulen ab und betreuen sie am Nachmittag individuell und in der Gruppe. Zum Abend bringen wir die Kinder und Jugendlichen zu ihren Eltern nach Hause. Unsere Angebote finden auch in den Schulferien statt.
Alltagsgestaltung
Die Tagesgruppe ist von Montag bis Freitag geöffnet. Es gibt einen klar strukturierten und verbindlichen personenzentrierten Tagesablauf, der je nach Bedarf verändert werden kann. Dazu gehören auch altersgerechte Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Ein besonderes Highlight ist unser gemeinsamer Sommerurlaub in den Ferien. Dieser dient der Erholung der Stärkung des Wir-Gefühls der Kinder. Interessante Angebote in den Schulferien vermitteln tolle Erlebnisse und jede Menge Spaß.
Schulische Förderung
Durch intensive und personenzentrierte, dynamische, flexible Betreuung und durch gezielte Förderung der Kinder und Jugendliche werden Bildungs- und Entwicklungsdefizite und die damit verbundenen Konflikte und Belastungen erkannt und gemindert. Typische Betreuungsfelder sind die Förderung bei der schulischen Entwicklung und bei den Hausaufgaben, die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Krisenintervention und das Training angemessenen Verhaltens gegenüber Gleichaltrigen.
Familien und Elternarbeit
Die Eltern der Kinder werden von uns in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt. Dafür gibt es regelmäßige Elterngespräche, Treffen und monatliche Informationen zum Verlauf unserer pädagogischen Arbeit. In regelmäßigen Abständen wird der Hilfeplan zusammen mit allen Beteiligten aktualisiert.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Es besteht regelmäßiger Kontakt zu Schulen, Jugendamt, Familienhilfen o.ä., um unsere Hilfe am Kind sowie in der Familie bestmöglich umzusetzen und Netzwerke im Sinne von Bildung und Erziehung aufzubauen bzw. zu stärken.
Anfragen zur Aufnahme erfolgen über das zuständige Jugendamt. Die gesetzliche Grundlage ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem §§ 27 i.V.m. 32 SGB VIII. Im Zuge einer Antragstellung entscheidet dieses über die Notwendigkeit und über die Gewährleistung der Maßnahme. Die Eltern erklären ihre Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an der Jugendhilfe.